FAQs für Apotheker ergänzt

06.09.2019

Die Fragen und Antworten für Apotheken sind ergänzt worden.

2.23: Muss eine Apotheke verkehrsfähige Packungen, die sie an den Großhandel zurückschicken möchte, zuvor ausbuchen?

Mit dem Ausbuchen aus dem securPharm-System wird das Sicherheitsmerkmal einer Packung deaktiviert, womit diese ihre Verkehrsfähigkeit verliert. Bei einer Packung, die an den Großhandel zurückgegeben werden soll, darf das Sicherheitsmerkmal daher nicht deaktiviert werden, wenn die Packung verkehrsfähig bleiben soll.

2.24: Darf securPharm e. V. Protokolle mit Packungsdaten aus dem securPharm-System an Apotheken geben, z. B. wenn diese wissen wollen, ob sie eine Packung schon überprüft und ausgebucht haben oder nicht?

Nein. Nach Vorgaben aus der Delegierten Verordnung darf securPharm e. V. Protokolle mit Packungsdaten aus dem securPharm-System nur an Behörden herausgegeben.

Hier geht es zu den kompletten FAQs.

Sollten Sie weitere Fragen haben, finden Sie hier einen Überblick Ihrer Ansprechpartner.