Ab 10.8.: BfArM will Fehlalarmen nachgehen

04.08.2020

Im securPharm-System kam es Anfang Juli noch zu durchschnittlich 10.000 Alarmen pro Tag, zumeist sind es triviale Fehlalarme. Eine häufige Ursache sind Handhabungsfehler wie etwa das doppelte Ausbuchen einer Packung (siehe Newsbeitrag vom 27. Mai 2020). Das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte wird mit Unterstützung von securPharm einige dieser Fälle nun vermehrt untersuchen. Daher kann es bereits ab 10. August dazu kommen, dass das BfArM zur Abklärung dieser Alarmmeldungen einzelne Marktakteure kontaktieren wird. Aufsichtsbehörden haben generell ein Recht darauf, Informationen zu Alarmen und einzelnen Packungen im securPharm-System zu erhalten, sie nachzuverfolgen und involvierte Stellen anzusprechen. Derzeit erhalten sie die sogenannten Prüfpfade noch auf Anfrage bei der Geschäftsstelle von securPharm. Perspektivisch erhalten Behörden jedoch die Möglichkeit, selbständig Prüfpfade über einen eigenen System-Zugang abzufragen. Sobald diese Möglichkeit besteht, werden die Nutzer des securPharm-Systems informiert.