Bekanntmachung C2020-9264 der EU-Kommission zum Brexit

18.01.2021

Die EU-Kommission hat am 22. Dezember 2020 mit der Bekanntmachung C2020-9264 klar gestellt, wie mit Bezug auf die Delegierte Verordnung EU 2016/161 mit dem Sicherheitsmerkmal von Arzneimittellieferungen im Warenverkehr mit Großbritannien und Nord-Irland nach dem Brexit verfahren werden soll.