Klassifikation der Arnzeimittel in der AMIS Datenbank abgeschlossen

15.05.2018

Die Bundesoberbehörden PEI und BfArM haben Arzneimittel, die die Sicherheitsmerkmale gemäß delegierter Verordnung (EU) 2016/161 tragen müssen, im öffentlichen Teil der AMIS Datenbank gekennzeichnet. Weiter wurden auch die verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die von der Verpflichtung ausgenommen sind in der AMIS-Datenbank klassifiziert. Pharmazeutische Unternehmen können die Klassifizierungen prüfen und ggf. bei Unstimmigkeiten die Abteilung 1 im BfArM per E-Mail kontaktieren. Ansprechpartner ist Michael Horn (1(at)bfarm.de).