EU-Kommission verweist auf rechtliche Pflichten der Marktbeteiligten
19.10.2018
Im Brief vom 18.10.2018 weist die EU-Kommission alle Marktbeteiligten auf die rechtlichen Pflichten bei der Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie hin, die ab dem 9. Februar 2019 gelten. Sie verweist außerdem darauf, dass die Nichteinhalten der Anforderungen ein Verstoß gegen EU-Recht darstellt. Schreiben der EU Kommission zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie