securPharm lädt zur 2. Infotagung zur EU-Fälschungsschutzrichtlinie

14.07.2015

Frankfurt a.M., 14.07.2015 – securPharm lädt am 22. und 23. Juli Vertreter der Pharmaunternehmen, der Großhändler, der Apotheker sowie ihrer europäischen Verbände nach Frankfurt zur 2. Infotagung zur EU-Fälschungsschutzrichtlinie ein. Das Programm sieht Beiträge der EU-Kommission, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie von Experten der Pharmabranche vor, die sich mit dem kommenden delegierten Rechtsakt und den Anforderungen auseinandersetzten, die daraus für die pharmazeutische Lieferkette entstehen.

Von den Vorgaben der EU-Fälschungsschutzrichtlinie zum Schutz des Patienten vor Arzneimittelfälschungen sind in Deutschland rund 700 Millionen Packungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel pro Jahr betroffen. Es handelt sich um eines der größten Infrastrukturprojekte der Arzneimittelversorgung. Der delegierte Rechtsakt, in dem die technischen und organisatorischen Anforderungen zur praktischen Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie festgelegt werden, wird in Kürze erwartet. Dann läuft die dreijährige Umsetzungsfrist. Ab 2019 müssen die Fälschungsschutzmaßnahmen in ganz Europa eingeführt sein. Derzeit ist Deutschland das einzige europäische Land, das die Maßnahmen der Fälschungsschutzrichtlinie in der Praxis erprobt.

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