Photo of a professional pharmacist checking stock in an aisle of a local drugstore.

Rolle im System

Seit dem 9. Februar 2019 müssen Apotheken (Öffentliche Apotheken, Krankenhausapotheken, klinik- und heimversorgenden Apotheken) die Sicherheitsmerkmale (Erstöffnungsschutz, individuelles Erkennungsmerkmal) von verschreibungspflichtigen Humanarzneimittel bis auf wenige Ausnahmen überprüfen und anschließend das individuelle Erkennungsmerkmal deaktivieren. Ohne die Überprüfung beider Sicherheitsmerkmale und das Ausbuchen vor der Abgabe dürfen verifizierungspflichtige Arzneimittel seit dem 9. Februar 2019 nicht mehr an Patienten abgegeben werden. Die Echtheitsprüfung erfolgt mit Hilfe des securPharm-Systems. Um die gesetzlich vorgeschriebene Echtheitsprüfung durchzuführen, müssen Apotheken sich über das Apothekensystem an das securPharm-System anschließen. Betreiber des Apothekenservers ist die NGDA – Netzwerkgesellschaft deutscher Apotheker mbH.

Die EU-Kommission führt die Pflichten der einzelnen Beteiligten bei der Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie im Schreiben vom 18. Oktober 2018 auf.