National zuständige Behörden im Sinne der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der Delegierten Verdordnung (EU) 2016/161 können hier einen Zugang zum geschützen Bereich auf der Webseite von securPharm e.V. erhalten.
Dort finden Sie unter anderem auch die notwendigen Verträge und Formulare, um einen Zugang zum securPharm-System zu beantragen.
Hinweis: Der hier beantrage Zugang zum geschützten Bereich der Webseite ist in keiner Weise verknüpft mit einem Zugang für das securPharm-System.