Das Bundesministerium für Gesundheit, Abteilung 1 (Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie) informiert mit Schreiben vom 11. Mai 2022 darüber, dass es vertretbar sei, Arzneimitteln ohne Deaktivierung des individuellen Erkennungsmerkmals (durch die pharmazeutischen Hersteller) in die Ukraine zu spenden. Das Vorgehen sei mit den Landesbehörden abgestimmt. Das BMG empfiehlt die Information der zuständigen Behörde, da dieses Vorgehen nicht mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 übereinstimme.
Bei Fragen bitte an das BMG, Abteilung 1 oder an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
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