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Erken­nung von gefälsch­ten Arz­nei­mit­teln

Das Bun­des­amt für Arz­nei­mit­tel und Medin­zin­pro­duk­te (BfArM) warnt aktu­ell vor gefälsch­ten Arz­nei­mit­teln. Das secur­Ph­arm-Sys­tem erkennt sol­che Fäl­schun­gen und schafft die Mög­lich­keit, die­se Pro­duk­te bereits bei Groß­händ­lern oder bei der Anlie­fe­rung in Apo­the­ken zu iden­ti­fi­zie­ren und aus dem Ver­kehr zu zie­hen. Mit einer ver­pflich­ten­den Kon­trol­le Mit­tels Scan unmit­tel­bar vor der Abga­be an Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten kann […]

Das Bun­des­amt für Arz­nei­mit­tel und Medin­zin­pro­duk­te (BfArM) warnt aktu­ell vor gefälsch­ten Arz­nei­mit­teln. Das secur­Ph­arm-Sys­tem erkennt sol­che Fäl­schun­gen und schafft die Mög­lich­keit, die­se Pro­duk­te bereits bei Groß­händ­lern oder bei der Anlie­fe­rung in Apo­the­ken zu iden­ti­fi­zie­ren und aus dem Ver­kehr zu zie­hen. Mit einer ver­pflich­ten­den Kon­trol­le Mit­tels Scan unmit­tel­bar vor der Abga­be an Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten kann aus­ge­schlos­sen wer­den, dass sie über den regu­lä­ren Han­del abge­ge­ben wer­den.

Mit dem secur­Ph­arm-Sys­tem set­zen die Arz­nei­mit­tel­her­stel­ler und Apo­the­ken in Deutsch­land die Fal­si­fied Medi­ci­ne Direc­ti­ve (FMD) der EU um. Auf­ga­be des secur­Ph­arm-Sys­tems ist es, eine Arz­nei­mit­tel­pa­ckung anhand einer indi­vi­du­el­len Packungs­num­mer zu über­prü­fen. So wird sicher­ge­stellt, dass es legal in die Lie­fer­ket­te des jewei­li­gen euro­päi­schen Lan­des gelangt ist. Jeder Arz­nei­mit­tel­her­stel­ler ist ver­pflich­tet, jede ein­zel­ne Packung mit einer indi­vi­du­el­len Packungs­num­mer zu ver­se­hen und die­ses an eine über­ge­ord­ne­te Daten­bank, in Deutsch­land ist dies das secur­Ph­arm-Sys­tem, zu über­tra­gen. Sicher­heits­kon­trol­len gewähr­leis­ten, dass nur berech­tig­te Unter­neh­men Daten in das Sys­tem hoch­la­den kön­nen.

Bei der Abga­be eines Medi­ka­ments durch eine Apo­the­ke wird das Merk­mal über­prüft. Stimmt es über­ein und wird das Medi­ka­ment als „nicht aus­ge­bucht“ ange­zeigt, kann sich die Apo­the­ke dar­auf ver­las­sen, dass die Packung unbe­denk­lich ist und an Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten abge­ben wer­den kann. Bei Abwei­chun­gen wird eine ent­spre­chen­de und unmiss­ver­ständ­li­che Warn­mel­dung aus­ge­ge­ben. In die­sen Fäl­len ist die Apo­the­ke ver­pflich­tet, die Packung in Qua­ran­tä­ne zu neh­men und nicht abzu­ge­ben.

Für Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten gilt daher: Für Arz­nei­mit­tel, die über die lega­le Ver­triebs­ket­te bezo­gen wer­den, gibt es sehr hohe Sicher­heits­stan­dards. Für den Pati­en­ten ist der direk­te Bezug in einer Apo­the­ke der sichers­te Weg. Wer hin­ge­gen Arz­nei­mit­tel aus nicht lega­len Quel­len z.B. über nicht auto­ri­sier­te Händ­ler im Inter­net bezieht, läuft Gefahr, gefälsch­te oder gestoh­le­ne Arz­nei­mit­tel zu erwer­ben, deren Wir­kung gesund­heits­ge­fähr­dend sein kann.

secur­Ph­arm befin­det sich im aktu­el­len Fall im Aus­tausch mit den zustän­di­gen Auf­sichts­be­hör­den und unter­stützt die­se mit ent­spre­chen­den Aus­wer­tun­gen und Infor­ma­tio­nen bei ihrer Unter­su­chung.

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