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Umstel­lung bei Inter-Mar­ket-Trans­ak­tio­nen

Am Don­ners­tag, dem 18.08.2022, fin­det eine Umstel­lung im secur­Ph­arm-Sys­tem statt: Beim Son­der­fall der Inter­mar­ket-Trans­ak­tio­nen (kurz IMT) wird ab der Umstel­lung eine soge­nann­te tem­po­rär kon­sis­ten­te Cli­ent-ID über­mit­telt. Tem­po­rär heißt in die­sem Fall, dass die Cli­ent-ID nach maxi­mal sechs Mona­ten durch eine neue Cli­ent-ID abge­löst wird.

In der Umset­zung hat die NGDA sicher­ge­stellt, dass die tem­po­rär kon­sis­ten­te Cli­ent-ID für IMT kei­nen Schluss auf die bestehen­de N-ID der Veri­fi­zie­ren­den Stel­le ermög­licht oder ander­wei­tig zur Iden­ti­fi­ka­ti­on genutzt wer­den kann. Damit bleibt ein hohes Schutz­ni­veau von sen­si­blen Daten der Veri­fi­zie­ren­den Stel­len auch für die­sen Son­der­fall gewahrt. Inter­mark­tet-Trans­ak­tio­nen fal­len näm­lich nur an bei der Prü­fung oder Abga­be einer (aus­schließ­lich) für einen aus­län­di­schen Markt gefer­tig­ten Packung etwa im Rah­men des Ein­zel­im­ports nach § 73 Absatz 3 AMG.

Am rest­li­chen Sys­tem ändert sich nichts. D.h. bei allen ande­ren Sys­teman­fra­gen erfolgt wei­ter­hin die dyna­mi­sche Pseud­ony­mi­sie­rung der Cli­ent-ID: Jede Sys­teman­fra­ge der Veri­fi­zie­ren­den Stel­len erfolgt durch ein neu­es Pseud­onym. Die­ses Pseud­onym wird mit­hil­fe eines dyna­mi­schen Zufalls­pro­zes­ses gene­riert.

Mit der Ände­rung wird eine euro­päi­sche Sys­tem­an­for­de­rung umge­setzt. Die Maß­nah­me dient der Ver­bes­se­rung des Fäl­schungs­schut­zes bei grenz­über­schrei­ten­dem Waren­ver­kehr und ist somit auch im Inter­es­se der Veri­fi­zie­ren­den Stel­len.

Bei der nächs­ten Aktua­li­sie­rung der FAQ wer­den wir die­se tech­ni­sche Ver­än­de­rung bei IMTs an geeig­ne­ter Stel­le ein­pfle­gen.

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