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Dele­gier­te Ver­ord­nung (EU) 2022/315 ver­öf­fent­licht

Die Dele­gier­te Ver­ord­nung (EU) 2022/315 vom 17. Dezem­ber 2021 wur­de im Amts­blatt der Euro­päi­schen Uni­on ver­öf­fent­licht. Sie ändert die Dele­gier­te Ver­ord­nung (EU) 2016/161 u.a. hin­sicht­lich einer Aus­nah­me von der Ver­pflich­tung der Groß­händ­ler, das indi­vi­du­el­le Erken­nungs­merk­mal von in das Ver­ei­nig­te König­reich aus­ge­führ­ten Erzeug­nis­sen zu deak­ti­vie­ren. Sie gilt seit 1. Janu­ar 2022. Die mit der Dele­gier­ten Ver­ord­nung (EU) 2021/457 geschaf­fe­ne Aus­nah­me­re­ge­lung war zum 31.12.2021 aus­ge­lau­fen.

 

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