Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/315 vom 17. Dezember 2021 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ändert die Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 u.a. hinsichtlich einer Ausnahme von der Verpflichtung der Großhändler, das individuelle Erkennungsmerkmal von in das Vereinigte Königreich ausgeführten Erzeugnissen zu deaktivieren. Sie gilt seit 1. Januar 2022. Die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/457 geschaffene Ausnahmeregelung war zum 31.12.2021 ausgelaufen.
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