Ab dem 19. Mai 2025 erhalten alle Behörden, die bereits Zugang zum securPharm-System haben, Zugang zu einem weiteren Modul: dem Nationalen Alert Management System (NAMS).
Viele System-Handlungen können mithilfe sogenannter Behördenberichte nachvollzogen werden, jedoch ist dies nicht in allen Fällen möglich. Besonders bei erkannten Fehlalarmen kann die Alarmbearbeitung ein wichtiges Puzzleteil sein, das zur Aufklärung beiträgt. Das NAMS dient dabei dazu, dass die von einem Alarm betroffenen Akteure weitere Details zu einem Alarm einsehen und diesen bewerten können. Dabei bietet es die Möglichkeit, dass sich die betroffenen Akteure untereinander austauschen, wobei die Anonymität der verifizierenden Stelle, z.B. einer öffentlichen Apotheke oder eines pharmazeutischen Großhändlers, durch das System gewahrt bleibt und eine Offenlegung nur auf freiwilliger Basis und fallweise erfolgt.
Die Nutzung des NAMS ist sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für die Verifizierenden Stellen freiwillig. Dennoch: Auch wenn keine rechtliche Verpflichtung besteht, wird die Nutzung von securPharm dringend empfohlen. Mit der Alarmbearbeitung trägt jeder Nutzer zusätzlich zur Sicherheit bei.
Die Bereitstellung der Alarme für die Behörden ist dabei der nächste konsequente Schritt nach der Klarstellung zur nicht vorhandenen Stabilisierungsphase in Deutschland (siehe LINK). Die Behörden erhalten daher ab dem 19. Mai 2025 lesenden Zugriff auf die Alarme im securPharm-System.
Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Hilfe? Unsere Übersicht hilft Ihnen, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Dieser kann Ihnen dann weiterhelfen. Behörden wenden sich bitte direkt an den securPharm e.V.
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