EU Kommission verabschiedet den delegierten Rechtsakt

02.10.2015

Am 2. Oktober 2015 hat die EU Kommission den delegierten Rechtsakt zur Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU verabschiedet. Der Rechtsakt liegt nun beim Rat und Parlament der EU. Diese haben zwei Monate Zeit, den Rechtsakt anzunehmen oder abzulehnen. Bei Bedarf kann diese Frist auf vier Monate ausgedehnt werden. Damit herrscht spätestens im Februar Klarheit.

Der Text des delegierten Rechtsaktes in der mehreren Sprachfassungen auf der Webseite der EU Kommission zum delegierten Rechtsakt öffentlich abrufbar.