Rolle im System
Pharmazeutische Unternehmen, die verschreibungspflichtige Arzneimittel im Portfolio haben, müssen diese ab 9. Februar 2019 mit Sicherheitsmerkmalen ausstatten, damit diese vor der Abgabe an den Patienten auf ihre Echtheit überprüft werden können. Ohne diese Sicherheitsmerkmale sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, die ab diesem Stichtag vom Hersteller für den Verkehr freigegeben werden, nicht mehr verkehrsfähig. Damit ihre Produkte der gesetzlich geforderten Echtheitsprüfung unterzogen werden können, müssen sich pharmazeutische Unternehmen an das nationale System zur Echtheitsprüfung anschließen. Dieses wird in Deutschland von securPharm e. V. aufgebaut. Der Anschluss an das securPharm-System für pharmazeutische Unternehmen erfolgt über die ACS PharmaProtect GmbH, den Betreiber des Datenbanksystems der pharmazeutischen Industrie.
Die EU-Kommission führt die Pflichten der einzelnen Beteiligten bei der Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie im Schreiben vom 18. Oktober 2018 auf.