Security concept: silver closed padlock on digital background

Sicherheitsmerkmale

Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 fordert zwei Sicherheitsmerkmale auf der Packung von verschreibungspflichtigen Human-Arzneimitteln:

  • Ein Erstöffnungsschutz (Anti-tampering Device) über den erkennbar ist, ob die äußere Verpackung eines Arzneimittels unversehrt ist. Dieses Sicherheitsmerkmal muss von jedem pharmazeutischen Unternehmer selbst umgesetzt werden. Die Norm ISO 21976 gibt dafür einen einheitlichen internationalen Standard vor.
  • Ein individuelles Erkennungsmerkmal (Unique Identifier), das jede Packung zum Unikat und über den enthaltenen Produktcode eindeutig identifizierbar macht. Dieser Unique Identifier ist die Grundlage für die Echtheitsprüfung durch das securPharm-System.