Sicherheitsmerkmale
Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 fordert zwei Sicherheitsmerkmale auf der Packung von verschreibungspflichtigen Human-Arzneimitteln:
- Ein Erstöffnungsschutz (Anti-tampering Device) über den erkennbar ist, ob die äußere Verpackung eines Arzneimittels unversehrt ist. Dieses Sicherheitsmerkmal muss von jedem pharmazeutischen Unternehmer selbst umgesetzt werden. Die EN ISO 21g76:2020 gibt dafür einen einheitlichen internationalen Standard vor.
- Ein individuelles Erkennungsmerkmal (Unique Identifier), das jede Packung zum Unikat und über den enthaltenen Produktcode eindeutig identifizierbar macht. Dieser Unique Identifier ist die Grundlage für die Echtheitsprüfung durch das securPharm-System.