Arzneimittelabgabe bei Systemstörungen

14.06.2019

Darf eine Apotheke ein Arzneimittel ohne vorherige Verifizierung abgeben, falls z.B. das Internet oder der Strom ausfällt?

Bei vorübergehenden technischen Störungen zum Zeitpunkt der Abgabe ist es laut Artikel 29 DVO erlaubt, Arzneimittel abzugeben und die Verifizierung und Ausbuchung nachträglich durchzuführen, sobald die Störungen behoben sind. Dafür muss die Seriennummer und der Produktcode bei der Abgabe notiert (oder der Data Matrix Code abfotografiert) und die Packung nachträglich manuell ausgebucht werden. Für den Fall eines Ausfalls der Anbindung der Apothekensoftware an das Internet kann das Apothekensoftwarehaus auch eine Komfortfunktion vorsehen, bei der der gescannte Produktcode im System gespeichert und nach Wiederherstellung einer Internetverbindung automatisch nachträglich ausgebucht wird. Den Betriebsstatus der securPharm-Teilsysteme können Sie unter www.securPharm-status.de nachvollziehen.

Wie kann ich bei einer Störung der Warenwirtschaft trotzdem Arzneimittel an Patienten abgeben?

Im Falle einer Störung kann über die Benutzeroberfläche des Apothekenservers eine manuelle Prüfung von verifizierungspflichtigen Arzneimitteln vorgenommen werden: https://securpharm-gui.ngda.de/ Für die Anmeldung wird die Betriebsstätten-ID, N-ID, benötigt. Passwort ist die PIN aus dem Brief für den N-ID-Zertifikatsdownload.