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securPharm Analyse-von-Ausnahmen


2018 10 18 Schreiben Der EU Kommission Zur Umsetzung Der Richtlinie 2011 62 EU


2018 10 18 Letter Of EU Commission To Stakeholders Regarding Implemention Of FMD


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Rolle im System


Pharmazeutische Großhandlungen überprüfen seit dem 9. Februar 2019 die Echtheit des individuellen Erkennungsmerkmals bei Arzneimittelpackungen, die sich in ihrem physischen Besitz befinden, durch einen Scan des Data Matrix Code und den dadurch ausgelösten Abgleich mit dem securPharm-System. Mindestens müssen sie Arzneimittel überprüfen, die von Apotheken oder einer anderen pharmazeutischen Großhandlung zurückgegeben werden. die sie von einer anderen Großhandlung erhalten, bei der es sich weder um den Hersteller handelt noch um den Großhändler mit einer Genehmigung für das ...

Fragen und Antworten


ecurPharm stellt häufig gestellte Fragen von pharmazeutischen Unternehmen bzw. von deren Dienstleistern in einem FAQ-Katalog zusammen. Die Antworten haben keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern geben die Auffassung und den Kenntnisstand von securPharm e. V. zum Datum der Erstellung wieder. Pharmazeutische Unternehmer können sich für Fragen zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie und zur Anbindung an das securPharm-System unter info(at)pharmaprotect.de auch direkt an ACS PharmaProtect GmbH (ACS) wenden.    

Ansprechpartner


Die Fragenstellungen zur Serialisierung von Arzneimitteln können sehr vielfältig sein. Deshalb haben wir eine Übersicht zusammengestellt, damit pharmazeutische Unternehmen je nach Fragestellung direkt zur richtigen Anlaufstelle kommen.   Kontaktdaten von ACS PharmaProtect GmbH Telefon: 030 4000 484 00 Fax: 030 4000 484 29 E‐Mail: support(at)pharmaprotect.de web: www.pharmaprotect.de