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Faktenblatt securPharm-System


Faktenblatt Das securPharm -System Das securPharm -System wurde von securPharm e. V. und den Betreibergesellschaften NGDA – Netzgesellschaft Deutscher Apotheker GmbH und ACS PharmaProtect GmbH entsprechend den Vorgaben der EU -Gesetzgebung aufgebaut. Die Daten für d ie Echtheitsprüfung Währen d de r Produktion versieht der pharmazeutische Unternehmer jede Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels mit zwei Sicherheitsmerkmalen : individuelles Erkennungsmerkmal und Erstöffnungsschutz . Die Daten des individuellen Erkennungsmerkmals (Seri ennummer, Produktcode, Chargennummer, Verfalldatum) werden in Klarschrift und im Data Matrix ...

Faktenblatt securPharm e. V.


Faktenblatt securPharm e. V . - Arzneimittel sichern, Patienten schützen Der Verein securPharm e. V. ist die deutsche Organisation für Aufbau und Betrieb des Systems zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln. Der nicht -gewinnorientierte Verein betreibt das gleichnamige System, mit dem Arzneimittel vor der Abgabe an den Patienten auf ihre Echtheit geprüft werden können. Ziel ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneim itteln in der legalen Lieferkette. Die Mitglieder und die Träger securPharm wurde ...

SecurPharm Codierung Regeln DE V2 04a


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Überblick Anlaufstellen für Apotheken Anlaufstellen für Apotheken Empfehlungen für pharmazeutische Unternehmen Empfehlung zum Umgang mit Anfragen von Apothekern Arbeitshilfen Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer zur Vorbereitung auf einen Stromausfall in der Apotheke Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer zu Alarmmeldungen Hinweise zum Erstöffnungsschutz und zum Data Matrix Code FAQs Pharmazeutische Unternehmen (deutsch | englisch) Apotheken siehe auch FAQs der ABDA Verifizierende Stellen (Allgemein) Checklisten für den ...

Fragen und Antworten


Die FAQ-Sammlung dient dazu, von Patienten gestellte Fragen zu sammeln und soweit wie möglich zu beantworten. Weitere Fragen können Sie jederzeit an info(at)securpharm.de senden. Fragen und Antworten

Codierung


Als Kernelement zur Verifizierung sieht die Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU vor, dass jede Packung mit einem sogenannten Individuellen Erkennungsmerkmals (Unique Identifier) zu versehen ist. Um die Identifikation des individuellen Erkennungsmerkmals auf den Arzneimittelpackungen sicherzustellen, sind in dieser Spezifikation die Vorgaben des Gesetzgebers wiedergegeben und mit den notwendigen technischen Details ergänzt. Die aktuelle Version 2.04a vom 12. Dezember 2018 ist um die aktuellen Vorgaben der delegierten Verordnung Nr. (EU) 2016/161 ergänzt, und entspricht den derzeit bekannten Vorgaben der Behörden. Codierregeln ...