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FAQ_securpharmCD_V4_20220427-2


ABDA – Bundes vereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. SECURPHARM – FAQ STAND: 27 . APRIL 202 2 VERSION 4 2 Dokumenthistorie Aktuelle Version: FAQ_securpharmCD_ V4_202 20 427 Stand: 27 . April 202 2 Vorherige Version : FAQ_securpharmCD_ V3 _20210 430 Stand: 30 . April 2021 Diese s Dokument wird regelmäßig aktualisiert . Es werden neue Fragen ergänzt und die A ntworten werden ange pass t. Bitte prüfen Sie deshalb von Zeit zu Zeit, ob ...

SOP SecurPharm Alarmmeldung


2022-04-29 Auf einen Blick Zulassungsinhaber – englisch


29 April 202 2 – Marketing Autho risation Holder Your path to securPharm At a glance for market ing authorisation holders 1 Strengthening patient protection In order to protect patients even better from falsified pharmaceuticals in the legal supply chain, almost every prescription drug for human use has had to bear two safety features since 9 February 2019: a unique identifier (in a Data Matrix Code) and an an ti-tampering device, e. g. ...
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Ansprechpartner


Einen Überblick, welche Ansprechpartner je nach Fragestellungen zur Verfügung stehen, findet sich unter diesem Link. Kontaktdaten und Öffnungszeiten des Helpdesk der NGDA:   Telefon: +49 (0) 6196 / 928 – 111 Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr E-Mail: hilfe(at)ngda.de Softwareanbieter erhalten die aktuellen Spezifikationen und Dokumentation zum securPharm-System über das Serviceportal der NGDA.  

Systemzugang


Die NGDA- Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (NGDA) betreibt das Apothekensystem, über das sich Arzneimittel verifizierende Stellen an das securPharm-System anbinden können. Die NGDA ist außerdem für die Legitimation dieser Systemnutzer zuständig.   Systemzugang Die Checkliste gibt einen Überblick zur System-Anbindung sowie zu wichtigen Themen zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie.      

Rolle im System


Seit dem 9. Februar 2019 müssen Apotheken (Öffentliche Apotheken, Krankenhausapotheken, klinik- und heimversorgenden Apotheken) die Sicherheitsmerkmale (Erstöffnungsschutz, individuelles Erkennungsmerkmal) von verschreibungspflichtigen Humanarzneimittel bis auf wenige Ausnahmen überprüfen und anschließend das individuelle Erkennungsmerkmal deaktivieren. Ohne die Überprüfung beider Sicherheitsmerkmale und das Ausbuchen vor der Abgabe dürfen verifizierungspflichtige Arzneimittel seit dem 9. Februar 2019 nicht mehr an Patienten abgegeben werden. Die Echtheitsprüfung erfolgt mit Hilfe des securPharm-Systems. Um die gesetzlich vorgeschriebene Echtheitsprüfung durchzuführen, müssen Apotheken sich über das Apothekensystem an das securPharm-System ...