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securPharm_Codierung_Regeln_DE_V2_03


securPharmStatusReport2018


STATUS REPORT 2018 Status of the project to implement the Falsifi ed Medicines Directive 2 www.securpharm.de 3 This status report is available for download in German and English at www.securpharm.de About securPharm e.V. securPharm e.V. is a nonprofit stakeholder organisation that develops the authen- tication system for prescription drugs in Germany pursuant to the requirements of the Falsified Medicines Directive 2011/62/EU and the Delegated Regulation (EU) No. 2016/161. The objective is to protect ...

securPharm Statusbericht 2018


STATUSBERICHT 2018 Stand des Projektes zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie 2 www.securpharm.de 3 Dieser Statusbericht steht in deutscher und englischer Sprache zum Download auf www.securpharm.de zur Verfügung. Über securPharm e.V. securPharm e.V. ist die nicht gewinn-orientierte Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln gemäß den Vorga- ben der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 zum Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette in ...
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Ansprechpartner


Einen Überblick, welche Ansprechpartner je nach Fragestellungen zur Verfügung stehen, findet sich unter diesem Link. Kontaktdaten und Öffnungszeiten des Helpdesk der NGDA:   Telefon: +49 (0) 6196 / 928 – 111 Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr E-Mail: hilfe(at)ngda.de Softwareanbieter erhalten die aktuellen Spezifikationen und Dokumentation zum securPharm-System über das Serviceportal der NGDA.  

Systemzugang


Die NGDA- Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (NGDA) betreibt das Apothekensystem, über das sich Arzneimittel verifizierende Stellen an das securPharm-System anbinden können. Die NGDA ist außerdem für die Legitimation dieser Systemnutzer zuständig.   Systemzugang Die Checkliste gibt einen Überblick zur System-Anbindung sowie zu wichtigen Themen zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie.      

Rolle im System


Seit dem 9. Februar 2019 müssen Apotheken (Öffentliche Apotheken, Krankenhausapotheken, klinik- und heimversorgenden Apotheken) die Sicherheitsmerkmale (Erstöffnungsschutz, individuelles Erkennungsmerkmal) von verschreibungspflichtigen Humanarzneimittel bis auf wenige Ausnahmen überprüfen und anschließend das individuelle Erkennungsmerkmal deaktivieren. Ohne die Überprüfung beider Sicherheitsmerkmale und das Ausbuchen vor der Abgabe dürfen verifizierungspflichtige Arzneimittel seit dem 9. Februar 2019 nicht mehr an Patienten abgegeben werden. Die Echtheitsprüfung erfolgt mit Hilfe des securPharm-Systems. Um die gesetzlich vorgeschriebene Echtheitsprüfung durchzuführen, müssen Apotheken sich über das Apothekensystem an das securPharm-System ...