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FAQ Patienten


26.04.2018 1 von 2 Fragen und Antworten Die FA Qs sammeln Fragen , die von Patienten an securPharm e.V. gerichtet und beantwortet wurden. Die Antworten haben keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern stellen die Auffassung und den Kenntnisstand von securPharm e.V. zum Datum der Erstellung dar. Weitere Fragen können Sie jederzeit an info (at)securpharm.de . richten Frage 1: We lchen Schutz bietet securPharm mi r als Patienten ? Antwort: Zusätzlich zu den vorhandenen Reglungen ...

FAQ Pharmaceutical Companies


15 June 2018 © securPharm e.V. Page 1 Questions and Answers The FAQ collects questions addressed to securPharm e.V. by pharmaceutical companies or their service providers. The answers are not legally binding but represent the opinions and the state of knowledge of securPharm e.V. at the time they were generated. For questions regarding the implementation of the Falsified Medicines Directive and connection to the securPharm system, marketing authorisation holders ...

securPharm Status Report 2017


STATUS REPORT 2017 Status of the project to implement the Falsifed Medicines Directibe 2 www.securpharm.de securPharm // status report 2017 3 This status report is available in German and fnglish and dcan be requested at inbo@securPharm.de. About securPharm e.V. securPharm e.V. is a nonprofit stakeholder organisation that develops the authentication system bor prescription drugs in Germany pursuant to ...
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Mitteilungen


Arzneimittel-Spenden in die Ukraine Das Bundesministerium für Gesundheit, Abteilung 1 (Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie) informiert mit Schreiben vom 11. Mai 2022 darüber, dass es vertretbar sei, Arzneimitteln ohne Deaktivierung des individuellen Erkennungsmerkmals (durch die pharmazeutischen Hersteller) in die Ukraine zu spenden. Das Vorgehen sei mit den Landesbehörden abgestimmt. Das BMG empfiehlt die Information der zuständigen Behörde, da dieses Vorgehen nicht mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 übereinstimme. Bei Fragen bitte an das BMG, Abteilung 1 oder an die zuständige ...

Systemzugang


ACS PharmaProtect GmbH als Betreiber des Datenbanksystems der pharmazeutischen Industrie ist für die vertragliche und technische Anbindung pharmazeutischer Unternehmen zuständig, deren Produkte im deutschen Markt von der Fälschungsschutzrichtlinie betroffenen sind. Unternehmen, die sich an das securPharm-System zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln anbinden möchten, sollten sich daher direkt an ACS PharmaProtect wenden. Eine Checkliste gibt einen ersten Überblick zu den erforderlichen Daten und Verträgen.  

Rolle im System


Pharmazeutische Unternehmen, die verschreibungspflichtige Arzneimittel im Portfolio haben, müssen diese ab 9. Februar 2019 mit Sicherheitsmerkmalen ausstatten, damit diese vor der Abgabe an den Patienten auf ihre Echtheit überprüft werden können. Ohne diese Sicherheitsmerkmale sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, die ab diesem Stichtag vom Hersteller für den Verkehr freigegeben werden, nicht mehr verkehrsfähig. Damit ihre Produkte der gesetzlich geforderten Echtheitsprüfung unterzogen werden können, müssen sich pharmazeutische Unternehmen an das nationale System zur Echtheitsprüfung anschließen. Dieses wird in Deutschland von securPharm e. V. ...